BELMOT® im Detail

Sie haben die Wahl:

Grunddeckung – mehr als nur Teilkasko und damit typisch BELMOT®! Sie leistet zusätzlich bei Vandalismus und bei Schäden während des Transports, z. B. auf dem Weg zu einer Rallye.

Allgefahrendeckung – die Premium-Variante von BELMOT® ist leistungsstärker als eine Vollkaskoversicherung! Sie schützt bei nahezu allen Gefahren – auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen, wie Motorschaden, Bruchschaden und Getriebschaden.

Leistungsübersicht

 GrunddeckungAllgefahrendeckung
Teilkasko
Vollkasko
Brand, Explosion, Anprall und Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung
Entwendung, Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub, räuberische Erpressung
Elementarschäden, z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen
Kollision mit Tieren aller Art
Vandalismus
Transportschäden
Havarie grosse (z.B. „Überbordwerfen“ des Oldtimers zur Rettung von Schiff oder Fähre und der Passagiere)
Kurzschluss inkl. Folgeschäden (bis zur vereinbarten Versicherungssumme)
Glasbruchschäden (genereller Selbstbehalt 150 Euro, unabhängig vom festgelegten Selbstbehalt)
Tierbissschäden inkl. Folgeschäden (bis zur vereinbarten Versicherungssumme)
Grobe Fahrlässigkeit (nicht unter Alkohol- und Drogeneinfluss)
Schäden durch Tierfraß (z.B. durch Motten und Mäuse)bis 5.000 €bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Schäden durch herabfallende Gebäudeteile
Schäden durch auslaufende Batterieflüssigkeit
Bei bestehender Fuhrparkregelung: Rangierschäden mitversichert
Bei sinkendem Fahrzeugwert: Leistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn das Wertgutachten im Schadenfall nicht älter als
Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerung, wenn das Wertgutachten im Schadenfall nicht älter als zwei Jahre ist30%30%
Verlust der Fahrzeugschlüssel infolge Einbruch/Raubbis 5.000 €bis 5.000 €
Selbstverschuldete Unfallschäden (z.B. Auffahrunfall, Einparkschaden)
Bremsschaden (z.B. Lack-/Blechschäden durch verrutschte Gepäckstücke)
Betriebsschaden (z.B. Motorhaube fliegt auf und zerstört die Windschutzscheibe)
Bruchschäden soweit diese nicht aufgrund von Verschleiß oder Abnutzung entstanden sind (z.B. Rahmenbruch, Achsenbruch)
Getriebeschäden (z.B. durch Bruch eines Zahnrads)
Motorschäden (z.B. Abriss eines Pleuels)
Fehlbedienung (z.B. Verschalten)
Chemische Reaktion (z.B. Lackverätzung)

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